Kirchgeld

In Bayern ist die Kirchensteuer einen Prozentpunkt niedriger als in anderen Bundesländern. Dafür wird zusätzlich das "Kirchgeld" erhoben, das genauso eine echte Steuer ist, nur nicht vom Finanzamt eingezogen, sondern von Ihnen selbst an die Kirchengemeinde überwiesen wird.

Die "normale" Kirchensteuer geht an die Kirche als Ganzes. Mit dem Kirchgeld wird die Gemeinde vor Ort direkt unterstützt.

Ohne Kirchgeldzahlungen, ohne Spenden und ohne ehrenamtliche Engagement könnten nicht so viele Angebote und so viel Leben in unserer Kirchengemeinde sein. Dazu gehören Personalkosten ebenso, wie die ganze inhaltliche Arbeit, angefangen von unserern Kinderkrippen, über die musikalische und künstlerliche Arbeit, bis hin zu verschiedenen Angeboten für Senioren. Und wesentlich sind schließlich auch die über 300 Gottesdienste in unterschiedlichsten Formen die wir jedes Jahr in unserer Gemeinde feiern.

Unsere Einnahmen setzen sich v.a. aus zwei Bereichen zusammen:

  • Kirchensteuer 42,5 %
  • Spenden u.a. 57,5 %

Diese Gelder werden für folgende Ausgaben verwendet:

  • Pfarrdienst und Verwaltung, z.B. Büroarbeit, Organisation, etc. 15 %
  • Personal und Sachbezüge, z.B. Mesner, Hausmeister, etc. 37 %
  • Kirchliche Dienste, z.B. Kinder, Jugend, Musik, Seelsorge, etc. 48 %

Jedes Mitglied der evangelischen Kirche in Bayern, das über 18 Jahre alt ist und mehr als 7.664,- Euro (Grundfreibetrag) im Jahr verdient. Bei glaubens- oder konfessionsverschiedenen Ehen bemisst sich die Höhe des Kirchgeldbetrages für das evangelische Kirchenmitglied nach dem Familieneinkommen, als nach dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen. Gemeinsam veranlagte Partner müssen das Kirchgeld auch nur einmal entrichten. Bitte beachten Sie für die Steuer: Das Kirchgeld können Sie als Sonderausgabe geltend machen.

Die Höhe des Kirchgelds richtet sich nach dem Jahreseinkommen. Der Kirchenvorstand hat beschlossen, nur die Mindestsätze zu erheben, zu denne wir verpflichtet sind. Jeder darüberhinausgehende Betrag ist eine Spende, über die wir uns sehr freuen.

Bitte stufen Sie sich selbst ein:

Jährliche Einkünfte Kirchgeld
bis 9.168 €:  0 €
9.168 € - 9.999 €:  5 €
10.000 € - 24.999 €:  15€
25.000 € - 39.999 €:  30 €
40.000 € - 54.999 €:  45 €
55.000 € - 69.999 €:  75 €
ab 70.000 €:  110 €

Bitte überweisen Sie ihr Kirchgeld auf das IBAN: DE79 7115 2570 0620 0780 48, KSpk Miesbach-Tegernsee Im Namen des Kirchenvorstands danken wir für Ihre Unterstützung.

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